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Das für die Eingliederungshilfe zuständige Ministerium berichtet dem Landtag erstmals zum 31. Dezember 2025 und anschließend alle fünf Jahre über die Erfahrungen mit und die Wirkung der Aufsicht über die Werkstätten für behinderte Menschen nach Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes sowie des Ausführungsgesetzes zum Neunten Buch Sozialgesetzbuch vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 714).
Das für Eingliederungshilfe und Pflege zuständige Ministerium berichtet dem Landtag erstmals zum 31. Dezember 2025 und anschließend alle fünf Jahre über die…
Das für den Bereich der Politik für und mit Menschen mit Behinderungen federführend zuständige Ministerium berichtet der Überwachungsstelle des Bundes nach § 13…
Die Arbeitsgemeinschaft legt zum 31. Dezember 2023 und anschließend alle fünf Jahre der Landesregierung einen Bericht über ihre Arbeit vor.
Die Bundesregierung berichtet dem Deutschen Bundestag innerhalb von sechs Jahren nach Verkündung dieses Gesetzes über die Wirkungen der §§ 1, 2, 3, 7, 8, 11,…
Die örtlichen und überörtlichen Träger unterrichten das für das Sozialhilferecht zuständige Ministerium beginnend mit dem Jahr 2021 alle drei Jahre über den…
Das für Gesundheit zuständige Ministerium berichtet dem Landtag alle zwei Jahre über Rahmendaten der Unterbringung nach diesem Gesetz. Der Bericht erfolgt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.