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Diese Verordnung regelt die Einstellung, Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des bautechnischen Verwaltungsdienstes im Land Nordrhein-Westfalen mit den Fachrichtungen
Hochbau,
Bauingenieurwesen,
Maschinenbau/Versorgungstechnik,
Elektrotechnik/Nachrichtentechnik,
Technisches Facility Management,
Wirtschaftsingenieurwesen/Bau.
Zweck und Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, Nachwuchskräfte praxisgerecht für den bautechnischen Verwaltungsdienst der Laufbahngruppe 2.1 des Landes…
Themenabhängig sollen gemeinsame Arbeitsgemeinschaften der Anwärterinnen und Anwärter mit den technischen Referendarinnen und Referendaren der Fachrichtungen…
Diese Ausbildungs- und Prüfungsverordnung regelt die Einstellung, Ausbildung, Prüfung und berufliche Entwicklung für die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamts…
Der Vorbereitungsdienst unterscheidet sich nach den Fachrichtungen und nach den Fachgebieten Hochbau, Maschinen- und Elektrotechnik, Bauingenieurwesen…
im bergtechnischen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen und
Zur Ausbildung kann auch zugelassen werden, wer die Voraussetzungen gemäß Absatz 1 Nummer 2, 3 und 4 erfüllt und im Rahmen eines Vertrages im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.