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Die Einstellungsbehörde ist das für Finanzen zuständige Ministerium oder eine von ihm beauftragte Dienststelle.
Die Ausbildungsbehörde ist der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen oder eine durch das für Finanzen zuständige Ministerium beauftragte Dienststelle.
Die Ausbildungsbehörde weist die Anwärterinnen und Anwärter den Ausbildungsstellen zu. Die Ausbildungsstellen sind im Ausbildungsplan (Anlage 1) aufgeführt.
Ausbildungsbehörde ist die Einstellungsbehörde.
Einstellungsbehörde und Ausbildungsbehörde ist das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport.
Einstellungs- und Ausbildungsbehörden sind die Kreise und kreisfreien Städte. Sie weisen den Ausbildungsstellen die Auszubildenden gemäß dem nach § 5 Absatz 2…
Ausbildungsbehörde ist das Amt für Bau und Liegenschaften.
Ausbildungsbehörde ist das Amt für Bau und Liegenschaften.
Einstellungsbehörden können die in § 1 Absatz 2 der Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.