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Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
In der schriftlichen Prüfung sind vier Prüfungsaufgaben zu bearbeiten, deren Bearbeitungsdauer jeweils 180 Minuten beträgt. Die Dauer der Prüfung soll an einem Tag 360 Minuten nicht überschreiten.
Die mündliche Prüfung besteht aus einer Präsentation und zwei Prüfungsgesprächen aus den Themenfeldern Versicherungs- und Beitragsrecht sowie Leistungen. Die Prüfung soll insgesamt 60 Minuten nicht überschreiten und zeitlich zu gleichen Teilen aus der Präsentation und den jeweiligen Prüfungsgesprächen bestehen. Sie soll innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss der schriftlichen Prüfung erfolgen.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung geht der mündlichen voraus.
Die schriftliche Prüfung ist in einem der genannten Prüfungsbereiche gemäß Absatz 1 auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses durch…
Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzuführen. Die mündliche Prüfung soll innerhalb von zwei Monaten nach dem letzten Tag der schriftlichen Prüfung…
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung dauert zwei Tage. Dabei sind unter Aufsicht vier Aufgaben zu…
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen oder einem praktischen Teil (§ 12 Abs. 1 Satz 2) und aus einem mündlichen Teil.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung erfolgt in drei Fächern, die mündliche Prüfung in mindestens…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.