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IT. NRW leitet dem für Finanzen zuständigen Ministerium die Unterlagen über die Berechnung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer zu. Das für Finanzen zuständige Ministerium stellt im Einvernehmen mit dem für Kommunales zuständigen Ministerium die auszuzahlenden Beträge fest.
IT. NRW erstellt anhand der eigens erstellten Berechnungen die für die Zahlbarmachung erforderlichen Unterlagen.
Die Auszahlung erfolgt durch die Landeshauptkasse des Landes Nordrhein-Westfalen.
IT. NRW leitet dem für Finanzen zuständigen Ministerium die Unterlagen über die Berechnung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer zu. Das für Finanzen…
Einzelheiten der Ermittlung und Zahlbarmachung der Zuweisungen regeln das für Finanzen und das für Kommunales zuständige Ministerium.
Einzelheiten der Ermittlung und Zahlbarmachung der Zuweisungen regeln das für Finanzen und das für Kommunales zuständige Ministerium.
Das Nähere regelt das für Finanzen zuständige Ministerium im Einvernehmen mit dem für Inneres zuständigen Ministerium, für die Beamtinnen und Beamten der…
Die Gemeinden melden IT. NRW bis zu den in der Anlage 2 zu dieser Verordnung festgesetzten Terminen zur Berechnung der auf Grund von § 6 des…
Die Gemeinden sind zuständig für die Aufgaben im Sinne des Wohngeldgesetzes. Der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT. NRW) ist die für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.