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Der auf die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen entfallende Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird für die Haushaltsjahre 2024, 2025 und 2026 auf die einzelnen Gemeinden nach dem aus der Anlage 1 zu dieser Verordnung ersichtlichen Schlüssel aufgeteilt.
Für die Aufteilung des Abrechnungsbetrages für das vierte Quartal 2023 sind die Schlüsselzahlen der Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und die Abführung der Gewerbesteuerumlage für die Haushaltsjahre 2021, 2022 und 2023 vom 8. Dezember 2020 (GV. NRW. S.1163) anzuwenden.
Für die Aufteilung des Abrechnungsbetrags für das vierte Quartal 2023 sind die Schlüsselzahlen der Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des…
Der auf die Gemeinden entfallende Betrag nach Absatz 1 wird nach dem Schlüssel verteilt, der in der Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des…
Der auf die Gemeinden entfallende Betrag nach Absatz 1 wird nach dem Schlüssel verteilt, der in der Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des…
Für den Fall, dass die Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und die Abführung der Gewerbesteuerumlage für…
Der Schlüssel für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer wird wie folgt ermittelt. Für jede Gemeinde wird eine Schlüsselzahl festgestellt.…
Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird auf die Gemeinden nach dem in Anlage 1 enthaltenen Schlüssel aufgeteilt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.