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Eine Veröffentlichung von personenbezogenen Daten, insbesondere in Form von Berichten, Personenprofilen und Forschungsportalen, bedarf der Einwilligung der betroffenen Personen, sofern die Veröffentlichung nicht bereits aufgrund einer gesetzlichen Rechtsgrundlage zulässig ist.
Der Verantwortliche darf personenbezogene Daten nur veröffentlichen, wenn die betroffene Person eingewilligt hat oder dies für die Darstellung von…
Wer nach den Absätzen 1 bis 3 personenbezogene Daten erhalten hat, darf diese nur veröffentlichen, wenn dies für die Darstellung von Forschungsergebnissen über…
Wer nach den Absätzen 1 bis 3 personenbezogene Informationen erhalten hat, darf diese nur veröffentlichen, wenn dies für die Darstellung von…
Zur Erfüllung der Informationspflichten erfolgt die Veröffentlichung der Berichte mit den Angaben gemäß Absatz 3 und der Informationen zu Forschungsergebnissen…
die betroffene Person in die Veröffentlichung eingewilligt hat oder
Bei der Information nach den Absätzen 1 und 2 dürfen auch personenbezogene Daten bekanntgegeben werden, wenn die Bekanntgabe für das Verständnis des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.