Gesetze
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Bei der NRW.BANK wird ein Beirat mit dem Namen „Beirat für Wohnraumförderung“ gebildet.
Der Beirat für Wohnraumförderung berät die Gremien der NRW.BANK bei der Wohnraumförderung. Er hat dabei insbesondere über das Produktportfolio Wohnraumförderung…
Bei der NRW.BANK wird ein Beirat mit dem Namen „Parlamentarischer Beirat“ gebildet.
Der Beirat für Wohnraumförderung besteht aus a) dem für das Wohnungswesen zuständigen Mitglied der Landesregierung als vorsitzendem Mitglied, b) je einer…
Bei der Förderung von Mietwohnraum haben die Bewilligungsbehörden eine Entscheidung der NRW.BANK zu den persönlichen Voraussetzungen der Förderempfängerin oder…
Zur Erfüllung ihres Auftrags wird die NRW.BANK in folgenden Förderbereichen tätig: a) Mittelstand und Existenzgründung, b) öffentliche Wohnraumförderung,…
Die staatliche Aufsicht über die NRW.BANK führt das für das Innere zuständige Ministerium. Die staatliche Aufsicht im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung wird…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.