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Zur Abgeltung von umfangreichen, denselben Kostenschuldner betreffenden Leistungen, die nach dem Abschnitt 1 des VermGebT abzurechnen sind und deren Kosten 3000 Euro übersteigen, können die Kosten auf der Grundlage des nach Erfahrungssätzen geschätzten Zeitaufwandes in einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Kostenschuldner pauschal berechnet werden.
Als Gegenleistung für umfangreiche, denselben Kostenschuldner betreffende Amtshandlungen, die nach Abschnitt 1 des VermGebT abzurechnen sind und deren Kosten…
Bei der Zeitgebühr nach Satz 3 Nummer 1 sind Auslagen abweichend von Absatz 1 abzurechnen und zudem kann die Gebühr auf der Grundlage des nach Erfahrungssätzen…
Für Leistungen nach § 13 Abs. 4 ÖbVermIng BO NW können im Einzelfall von § 2 Absätze 1 und 2 und § 3 abweichende höhere Kosten vereinbart werden. Hierüber ist…
Für die sich nach den Absätzen 2, 3 und 5 ergebenden Kosten kann im Einvernehmen mit dem Auftraggeber ein Pauschalbetrag berechnet werden, wenn sich die…
Zur Abgeltung mehrfacher Amtshandlungen, die denselben Schuldner und dieselbe Tarifstelle betreffen, können die Gebühren für einen im Voraus zu bestimmenden…
Der Personalaufwand ist zu errechnen, indem die durchschnittlichen Kosten der mit der Wahrnehmung der Aufgabe betrauten Mitarbeiter mit dem geschätzten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.