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Werden Daten des Liegenschaftskatasters über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren einmal oder mehrmals pro Jahr abgegeben, können die Kosten für die Abgabe der Daten über die Laufzeit der Nutzung verteilt werden. Hierüber ist eine schriftliche Vereinbarung mit dem Antragsteller zu schließen.
Als Gegenleistung für umfangreiche, denselben Kostenschuldner betreffende Amtshandlungen, die nach Abschnitt 1 des VermGebT abzurechnen sind und deren Kosten 3000 Euro übersteigen, können die Kosten auf der Grundlage des nach Erfahrungssätzen geschätzten Zeitaufwandes in einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Kostenschuldner pauschal festgesetzt werden.
Zur Abgeltung von umfangreichen, denselben Kostenschuldner betreffenden Leistungen, die nach dem Abschnitt 1 des VermGebT abzurechnen sind und deren Kosten 3000…
Zur Abgeltung mehrfacher Amtshandlungen, die denselben Schuldner und dieselbe Tarifstelle betreffen, können die Gebühren für einen im Voraus zu bestimmenden…
Bei der Zeitgebühr nach Satz 3 Nummer 1 sind Auslagen abweichend von Absatz 1 abzurechnen und zudem kann die Gebühr auf der Grundlage des nach Erfahrungssätzen…
Für Leistungen nach § 13 Abs. 4 ÖbVermIng BO NW können im Einzelfall von § 2 Absätze 1 und 2 und § 3 abweichende höhere Kosten vereinbart werden. Hierüber ist…
Das Nutzungsentgelt ist von Amts wegen unverzüglich festzusetzen. Bei fortlaufender Inanspruchnahme sind von Amts wegen vierteljährlich Abschlagszahlungen in…
1Die Gebühr für regelmäßig wiederkehrende Amtshandlungen ist auf Antrag für einen im Voraus bestimmten Zeitraum, jedoch nicht länger als ein Jahr durch einen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.