§ 12 Abs. 1 NRW-27809Bekanntmachung der Neufassung des Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Meldegesetz NRW - MG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung
Das für Inneres zuständige Ministerium erläßt die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften. §§ 40-43 (aufgehoben) § 44…
Art. 3 SN-16011Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze
Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes in der vom 1. November 2015 an geltenden…
Art 3 WaffGÄndGGesetz zur Änderung des Waffengesetzes
Der Bundesminister des Innern wird ermächtigt, das Waffengesetz unter Berücksichtigung der Änderungen durch dieses Gesetz mit neuem Datum bekanntzumachen und…
IV. BPräsKldgBDiGAnOAnordnung des Bundespräsidenten über die Amtstracht bei den Bundesdisziplinargerichten
Der Bundesminister des Innern wird ermächtigt, Ausführungsbestimmungen zu dieser Anordnung zu erlassen.