II. BPräsKldgBGSAuslAnOAnordnung des Bundespräsidenten über die Dienstkleidung der bei den deutschen Auslandsvertretungen für den Geheim-, Haus- und Objektschutz eingesetzten Polizeivollzugsbeamten im BGS
Der Bundesminister des Auswärtigen wird ermächtigt, Ausführungsbestimmungen zu dieser Anordnung zu erlassen.
Art 2 BGSResOffBPräsErnAnOAnordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Grenzschutzoffiziere der Reserve
Die zur Durchführung dieser Anordnung erforderlichen Bestimmungen erläßt der Bundesminister des Innern.
Art V SiMedErlErlaß über die Stiftung der Silbermedaille für den Behindertensport
Die Ausführungsbestimmungen erläßt der Bundesminister des Innern.
IV. BPräsWehrDGerKldgAnOAnordnung des Bundespräsidenten über die Amtstracht bei den Wehrdienstgerichten
Der Bundesminister für Verteidigung wird ermächtigt, Ausführungsbestimmungen zu dieser Anordnung zu erlassen.
(XXXX) Abs. 2 BPräsKennzAnOAnordnung des Bundespräsidenten über die Kennzeichnung der Luftfahrzeuge und Kampffahrzeuge der Bundeswehr
Der Bundesminister für Verteidigung wird ermächtigt, Ausführungsbestimmungen zu dieser Anordnung zu erlassen.