Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Weiterbildung in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens ist Bestandteil der Gesamtweiterbildung zur Erlangung der Berechtigung zum Führen der Facharztbezeichnung „Öffentliches Gesundheitswesen“ gemäß Weiterbildungsordnung nach § 24 SHKG.
Die Weiterbildung in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens soll eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in den nachfolgenden Bereichen vermitteln:
Verfahren, Normen und Standards der öffentlichen Gesundheitssicherung und der Gesundheitsverwaltung,
Epidemiologie, Statistik, Gesundheitsindikatoren und Gesundheitsberichterstattung,
medizinische Beratung von Einrichtungen, Institutionen und öffentlichen Trägern bei der Gesundheitsplanung, Gesundheitssicherung und beim Gesundheitsschutz,
Erstellung von amtlichen/amtsärztlichen Gutachten,
Umsetzung und Sicherstellung der bevölkerungsbezogenen rechtlichen und fachlichen Normen der Gesundheitssicherung und des Gesundheitsschutzes,
Gewährleistung von Qualitätsmaßnahmen zur Sicherung der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung und Verbesserung des Gesundheitsschutzniveaus,
hygienisches Qualitätsmanagement in Institutionen und öffentlichen Einrichtungen,
Priorisierung, Initiierung, Koordination und Evaluation von Strategien und Maßnahmen zur Krankheitsvorbeugung, Gesunderhaltung und Gesundheitsförderung von Bevölkerungsgruppen,
Indikationsstellung, Initiierung, ggf. subsidiäre Sicherstellung von Gesundheitshilfen für Menschen und Bevölkerungsgruppen, deren ausreichende gesundheitliche Versorgung nicht gewährleistet ist,
Beratung, Vorbeugung, Monitoring, Surveillance und Durchführung von Maßnahmen zur Reduktion übertragbarer Erkrankungen bei Einzelnen und in definierten Bevölkerungsgruppen,
Risikoanalyse, -bewertung, -kommunikation und -management infektiöser Erkrankungen und umweltbedingter gesundheitlicher Belastungen und Schädigungen,
definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: