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Die Weiterbildung in den Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens dauert 18 Monate. Sie ist an zugelassenen Weiterbildungsstätten unter verantwortlicher Leitung hierzu befugter Ärztinnen und Ärzte zu absolvieren.
Von der in Absatz 1 festgelegten Weiterbildungszeit von 18 Monaten sind mindestens neun Monate an einem Gesundheitsamt abzuleisten.
Im Rahmen der Gesamtweiterbildung ist ein theoretischer Lehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung für den höheren öffentlichen Gesundheitsdienst (Amtsärztinnen-/Amtsarztlehrgang) an einer Akademie für öffentliches Gesundheitswesen erfolgreich zu absolvieren.
Der Lehrgang hat eine Mindestdauer von sechs Monaten und kann in Abschnitte aufgeteilt werden.
Auf die Dauer des Lehrgangs kann der theoretische Teil eines anerkannten und erfolgreich abgeschlossenen Kurses über Public Health bis zu drei Monaten anerkannt werden.