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Die Abschlussprüfung wird vor dem Prüfungsausschuss für die zahnärztliche Weiterbildung für das Gebiet „Öffentliches Gesundheitswesen“ abgelegt, der bei der Ärztekammer des Saarlandes - Abteilung Zahnärzte - zu bilden ist. Die Mitglieder und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter bestellt die Ärztekammer - Abteilung Zahnärzte.
Dem Ausschuss gehören drei Mitglieder an, jedes Mitglied hat eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter. Von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses für Öffentliches Gesundheitswesen muss ein Mitglied sowie dessen Stellvertretung Zahnärztin/Zahnarzt, ein Mitglied sowie dessen Stellvertretung Zahnärztin/Zahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen und ein Mitglied sowie dessen Stellvertretung Fachärztin/Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen sein.
Im Weiteren gilt § 1 der Weiterbildungsprüfungsordnung gemäß § 6 Abs. 9 der Weiterbildungsordnung für die Zahnärzte des Saarlandes vom 12. September 1979 (Saarländisches Ärzteblatt 12/1979) in der jeweils geltenden Fassung.