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Die zur Weiterbildung berechtigte Zahnärztin/der zur Weiterbildung berechtigte Zahnarzt stellt über die bei ihr/ihm abgeleistete Tätigkeit ein Zeugnis aus.
Das Zeugnis muss Angaben über enthalten. Der Weiterbildungsgang muss dargelegt sein. Die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sind ausführlich zu schildern, nach Art, Schwierigkeitsgrad und Umfang aufzuführen und zu beurteilen.
die Zeitdauer,
den Ausbildungsmodus (ganztägig, halbtägig, kontinuierlich, nicht kontinuierlich),
den Inhalt,
den Umfang,
das Ergebnis der Weiterbildung und
die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten