Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die untere Gesundheitsbehörde berät und unterstützt Personen, die wegen körperlicher oder psychischer oder suchtbezogener Beeinträchtigung oder aufgrund besonderer Umstände, dabei insbesondere Menschen ohne Krankenversicherungsschutz, Personen in der Sexarbeit oder wohnungs- und obdachlose Menschen, oder besonders häufiger und schwerwiegender Krankheit weitergehender gesundheitlicher Unterstützung bedürfen (Gesundheitshilfe). Diese Gesundheitshilfe ist darauf ausgerichtet, gesundheitliche Beeinträchtigungen und Schäden zu vermeiden, zu überwinden, zu bessern und zu lindern sowie Verschlimmerungen zu verhüten. Sie soll die betroffenen Personen befähigen, entsprechend ihren Möglichkeiten möglichst selbstständig in der Gesellschaft zu leben. Hierzu kann die Zuhilfenahme von unterstützenden und koordinierenden Maßnahmen erfolgen. Bei Bedarf ist auch aufsuchende Beratung und Hilfe oder eine Unterstützung bei der Vermittlung weitergehender ambulanter und stationärer Hilfeangebote zu leisten. Die untere Gesundheitsbehörde kann suchtspezifische Angebote vorhalten.
Die untere Gesundheitsbehörde fördert die Arbeit der gesundheitlichen Selbsthilfe und arbeitet mit deren Vereinigungen und Zusammenschlüssen zusammen. Sie kann…
Die Gesundheitsämter haben den Personen Gesundheitshilfe zu leisten, die wegen körperlicher, seelischer, geistiger oder sozialer Umstände in gesundheitlicher…
Die untere Gesundheitsbehörde hält für die Hilfen für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie für Menschen mit…
Die untere Gesundheitsbehörde wirkt auf ein ausreichendes Angebot an Schwangeren- und Elternberatung hin. Für Schwangere und Eltern in sozialen und…
Die untere Gesundheitsbehörde wirkt mit an der Aufklärung, Beratung und Testung der Bevölkerung, insbesondere von Personengruppen mit besonderem Risiko zu…
Die untere Gesundheitsbehörde schützt und fördert die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst arbeitet hierzu mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.