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Die untere Gesundheitsbehörde hält für die Hilfen für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen und deren Angehörige einen Sozialpsychiatrischen Dienst vor und bietet Betroffenen und Angehörigen Beratung an. Es wird empfohlen, dass der Sozialpsychiatrische Dienst dabei eng mit den Gemeindepsychiatrischen Verbünden zusammenarbeitet.
Soweit der Anwendungsbereich des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten vom 17. Dezember 1999 (GV. NRW. S. 662) in der jeweils geltenden Fassung eröffnet ist, geht es diesem Gesetz vor.
Hilfen für Personen, bei denen Anzeichen einer psychischen Krankheit bestehen, die psychisch erkrankt sind oder bei denen die Folgen einer psychischen Krankheit…
Die Hilfen obliegen den Kreisen und kreisfreien Städten – unteren Gesundheitsbehörden - als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung und werden insbesondere…
der Beratung und Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Abhängigkeitserkrankungen,
Die untere Gesundheitsbehörde berät und unterstützt Personen, die wegen körperlicher oder psychischer oder suchtbezogener Beeinträchtigung oder aufgrund…
Für eine Person mit psychischen Erkrankungen ist der Sozialpsychiatrische Dienst zuständig, in dessen Einzugsgebiet diese Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt…
Zur Unterstützung und Ergänzung der eigenen Maßnahmen arbeitet der Träger der Hilfen insbesondere - mit Betroffenen- und Angehörigenorganisationen, - mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.