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Träger des öffentlichen Gesundheitsdienstes sind die Kreise, die kreisfreien Städte und das Land.
Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes sind
die Kreise und kreisfreien Städte als untere Gesundheitsbehörden,
die Bezirksregierungen als mittlere Landesgesundheitsbehörden,
das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen und das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima als Landesoberbehörden und
die für Gesundheit und für Umweltmedizin und Trinkwasser zuständigen Ministerien als oberste Landesbehörden.
Die Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes arbeiten kooperativ zusammen und unterstützen sich in fachlichen Fragen.
Die kommunalen Träger des öffentlichen Gesundheitsdienstes können die ihnen obliegenden Aufgaben nach Maßgabe des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 1979 (GV. NRW. S. 621) in der jeweils geltenden Fassung gemeinschaftlich wahrnehmen. Sie können auch Dritte mit der Wahrnehmung einer Aufgabe beauftragen. Ihre Verantwortung bleibt dadurch unberührt.
Ist in Gesetzen und Rechtsverordnungen die Zuständigkeit der Amtsärztin oder des Amtsarztes oder der Amtszahnärztin oder des Amtszahnarztes begründet oder sind amtsärztliche oder amtszahnärztliche Zeugnisse, Bescheinigungen und Gutachten vorgeschrieben, so ist die untere Gesundheitsbehörde zuständig.
Die Kreise und kreisfreien Städte können für die untere Gesundheitsbehörde die Bezeichnung „Gesundheitsamt“ führen.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
das Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales als oberste Landesgesundheitsbehörde,
Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes nach anderen Gesetzen und Rechtsverordnungen werden, soweit dort nichts anderes bestimmt ist, nach den…
Der öffentliche Gesundheitsdienst arbeitet mit den Behörden und Stellen eng zusammen, die Leistungen zur gesundheitlichen Versorgung erbringen oder…
Die örtlich zuständigen Kreise und kreisfreien Städte sind die zuständigen Gesundheits- und Ordnungsbehörden nach § 13 Absatz 9 Satz 1 des…
im Übrigen durch das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium als oberste Landesbehörde nach § 5 Absatz 2 Nummer 3 ÖGDG.
Im Bereich der Gesundheit ist das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen insbesondere die fachliche Leitstelle für den öffentlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.