Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der öffentliche Gesundheitsdienst fördert und schützt die Gesundheit der Bevölkerung. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes insbesondere
die Erarbeitung und Weiterentwicklung fachlicher Standards zur Sicherung der Qualität der Leistungen der Gesundheitssysteme voranzubringen,
die gesundheitlichen Verhältnisse der Bevölkerung einschließlich der Auswirkungen von Umwelteinflüssen auf die Gesundheit zu beobachten und zu bewerten, relevante Daten aus dem Gesundheitsbereich epidemiologisch zu verarbeiten sowie Gesundheitsberichte zu erstellen,
Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Gesundheitserziehung zu initiieren, zu koordinieren, durchzuführen und auf die Beseitigung von Versorgungslücken hinzuwirken,
den Ursachen von Gesundheitsgefährdungen und Gesundheitsschäden nachzugehen und auf die Beseitigung von Gesundheitsgefährdungen hinzuwirken, insbesondere darüber zu wachen, dass die Anforderungen der Hygiene eingehalten und übertragbare Krankheiten bei Menschen verhütet und bekämpft werden,
Aufsicht über die Einhaltung gesundheitsrechtlicher Bestimmungen bei den die Heilkunde ausübenden Personen zu führen sowie bei der Ausbildung in den Berufen des Gesundheitswesens und der Altenpflege mitzuwirken.
Der öffentliche Gesundheitsdienst berät Behörden und andere öffentliche Stellen. Er hat die Ziele der Gesundheitsförderung, des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitssicherung in die Beratung sowie in Planungsprozesse einzubringen.
Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes nach anderen Rechts- und Verwaltungsvorschriften werden, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach den Bestimmungen dieses Gesetzes erfüllt.