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Das Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales kann durch Rechtsverordnung Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für Berufe des Gesundheitswesens und der Altenpflege erlassen, soweit keine bundes- oder landesrechtliche Regelung besteht. Die Rechtsverordnung soll Regelungen enthalten über
das Ziel, die Form, die Dauer, den Umfang und den Inhalt der Ausbildung,
die Anerkennung von Ausbildungsstätten,
die Zulassung zur Ausbildung,
die erlaubnispflichtige Berufsbezeichnung,
die Prüfung,
die Erlaubniserteilung sowie deren Widerruf oder Rücknahme.