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Das Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie kann eine Öl-Pflichtversicherungsbescheinigung einziehen, wenn
eine Voraussetzung für deren Ausstellung nicht gegeben war oder später wieder entfallen ist,
zur Erlangung der Öl-Pflichtversicherungsbescheinigung unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht worden sind.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.