Gesetze
Gesetz wird geladen …
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. Gleichzeitig treten auf den in § 1 dieser Verordnung bezeichneten Flächen die „Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen und Landschaftsbestandteilen im Kreis Merzig-Wadern“ vom 4. Juli 1952 (Amtsbl. S. 603), die „Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Saarlouis“ vom 31. März 1977 (Amtsbl. S. 405) sowie die „Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. Wendel“ vom 12. August 1976 (Amtsbl. S. 905) in der jeweils geltenden Fassung außer Kraft. Anlage