§ 70 OffshoreBergVBergverordnung für das Gebiet der Küstengewässer und des Festlandsockels
Die zuständige Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen von den Vorschriften des § 24 Absatz 1 Nummer 8, des § 31 Absatz 3 bis 5, des § 33 Absatz 1 bis 6, des § 34…
§ 15 Abs. 2a Nr. 1 ArbZGArbeitszeitgesetz
Ausnahmen von den §§ 3, 4, 5 und 6 Absatz 2 sowie von den §§ 9 und 11 für Arbeitnehmer, die besondere Tätigkeiten zur Errichtung, zur Änderung oder zum Betrieb…
§ 10 Abs. 1 OStrVVerordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung
Die zuständige Behörde kann auf schriftlichen Antrag des Arbeitgebers Ausnahmen von den Vorschriften des § 7 zulassen, wenn die Durchführung der Vorschrift im…
§ 3 Abs. 1 EBOAVerordnung über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen (Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Anschlussbahnen - EBOA) im Saarland Vom 25. September 1985
Die Aufsichtsbehörde kann im Einzelfall Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Verordnung zulassen. Sie kann ferner im Einzelfall zusätzliche Anordnungen aus…
§ 16 GesBergVBergverordnung zum gesundheitlichen Schutz der Beschäftigten
Die zuständige Behörde kann auf schriftlichen oder elektronischen Antrag des Unternehmers Ausnahmen von den Vorschriften der §§ 7 bis 13 zulassen, wenn die…