§ 65 Abs. 5 OffshoreBergVExterne Notfalleinsatzpläne und Notfallvorsorge
Die für die Koordinierung von Notfalleinsatzmaßnahmen zuständige Behörde hat ein Verzeichnis der Notfallgerätschaften und -vorkehrungen gemäß Anlage 6 zu…
§ 59 Abs. 3 OffshoreBergVNotfallmaßnahmen
Weitergehende Verpflichtungen nach dem Bundesberggesetz oder anderen Vorschriften bleiben unberührt.
§ 26 Abs. 10 Nr. 1 OffshoreBergVBrand-, Explosions- und Gasschutz
Art und Anzahl der einsatzbereit zu haltenden Feuerlöscheinrichtungen sowie der Atemschutz- und Wiederbelebungsgeräte,
Art. 19 Abs. 6 32013L0030Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Betreiber und Eigentümer ein vollständiges Verzeichnis der für ihre Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten relevanten…