§ 2 Abs. 7 NSGPBRVVerordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Pommersche Bucht – Rönnebank“
Die Grenze des Naturschutzgebietes ist in Anlage 2 in einer Übersichtskarte im Maßstab 1 : 200 000 blau gekennzeichnet. Die Bereiche nach § 2 Absatz 5 und die…
§ 2 Abs. 5 NSGBRgVVerordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Borkum Riffgrund“
Die Grenze des Naturschutzgebietes ist in Anlage 2 in einer Übersichtskarte im Maßstab 1 : 200 000 blau gekennzeichnet. Die Zone nach § 2 Absatz 4 ist in Anlage…
§ 2 Abs. 4 SN-15237Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Festsetzung des Naturschutzgebiets „Vordere Aue“
Das Naturschutzgebiet gliedert sich in eine Kern- und in eine Randzone. Die Kernzone ist 40,2 Hektar, die Randzone 6,2 Hektar groß. Die Kernzone bilden…
§ 2 Abs. 1 SN-5002Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Festsetzung des Naturschutzgebiets „Halbmeiler Wiesen“
Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von zirka 17,2 Hektar. Es setzt sich aus einer zirka 5,1 Hektar großen Teilfläche 1 und aus einer zirka 12,1 Hektar großen…
§ 2 Abs. 3 SN-15234Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Mothäuser Heide“
Das Naturschutzgebiet besteht aus einer Kernzone und einer Randzone. Die Kernzone (Flächenumfang: 111,8 Hektar) umfasst den Moorkörper einschließlich periphere…