§ 1 Abs. 2 OHTBRVO SNErklärung zum Biosphärenreservat
Das Biosphärenreservat führt die Bezeichnungen „Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ und „Hornjołužiska hola a haty“.
§ 20 Abs. 2 Nr. 1 OHTBRVO SNInkrafttreten, Außerkrafttreten
die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Festsetzung des Biosphärenreservates „Oberlausitzer Heide- und…
Art. 23 Nr. 1 SN-12679Verordnung der Sächsischen Staatsregierung, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung der Standortkonzeption sowie zur Rechtsbereinigung
Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Festsetzung des…
§ 1 Abs. 2 BliesgauBioVersV SL 2020Verordnung über das Biosphärenreservat Bliesgau Vom 24. Juni 2020
Die Erklärung zu Naturschutzgebieten mit entsprechenden Regelungen erfolgt für die einzelnen Kernzonen in den §§ 3 bis 7 und für die Pflegezone Taubental in §…
§ 3 Abs. 1 OHTBRVO SNEuropäisches Vogelschutzgebiet
Die in Absatz 3 näher bezeichneten Flächen werden gemäß § 32 Absatz 2 in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 3 des Bundesnaturschutzgesetzes zum Bestandteil des…