§ 3 Abs. 1 SN-5008Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Spannteich Knappenrode“
Schutzzweck ist die Erhaltung, Pflege und Entwicklung gebietstypischer Pflanzen- und Tierarten in ihren Lebensgemeinschaften sowie die Erhaltung des Gebietes…
§ 3 Abs. 1 SN-15244Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Lugteich bei Grüngräbchen“
Schutzzweck ist die Erhaltung, Pflege und Entwicklung gebietstypischer Pflanzen- und Tierarten in ihren Lebensgemeinschaften sowie die Erhaltung des Gebietes…
§ 2 NatSGZunkV SL 2017Verordnung über das Naturschutzgebiet „Saarhölzbachtal - Zunkelsbruch“ N 6405-302 Vom 9. Januar 2017
Schutzzweck ist die Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes (Erhaltungsziele), einschließlich der räumlichen…
§ 3 Abs. 3 NSGBRgVVerordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Borkum Riffgrund“
Zu den im Naturschutzgebiet verfolgten Schutzzwecken gehören die Erhaltung oder, soweit erforderlich, die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands
§ 3 Abs. 2 SN-15240Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Festsetzung des Naturschutzgebiets „Schwarzwassertal“
Schutzzweck ist zugleich die Sicherung des Schutzgebiets als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung als Bestandteil des Europäischen Schutzgebietssystems…