Gesetz über die Regelung der Landeszugehörigkeit des Verwaltungsbezirks Oldenburg und des Landkreises Schaumburg-Lippe nach Artikel 29 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes
Der Bundestag hat mit der Mehrheit seiner Mitglieder das folgende Gesetz beschlossen:
Eingangsformel OldenbG
Eingangsformel OldenbGKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen