Art. 2 SN-17042Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsstellung des Sächsischen Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Landesbeauftragtengesetz) und zur Änderung weiterer Gesetze
Die Staatskanzlei kann den Wortlaut des Landesbeauftragtengesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Sächsischen Gesetz- und…
Art. 3 SN-17633Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Kulturraumgesetzes
Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst kann den Wortlaut des Sächsischen Kulturraumgesetzes in der vom 1. Januar 2019 an geltenden Fassung im…
§ 3 Abs. 1 ZustAnpGGesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften an veränderte Zuständigkeiten oder Behördenbezeichnungen innerhalb der Bundesregierung
Die obersten Bundesbehörden im Sinne des § 1 Abs. 1 können Gesetze und Rechtsverordnungen ihres Zuständigkeitsbereichs jeweils in der vom Inkrafttreten einer…
Art 3 DWGÄndGGesetz zur Änderung des Deutsche-Welle-Gesetzes
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien kann den Wortlaut des Deutsche-Welle-Gesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden…
Art 116 EWRAbkAGGesetz zur Ausführung des Abkommens vom 2. Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum
Der jeweils zuständige Bundesminister kann den Wortlaut eines durch dieses Gesetz geänderten Gesetzes oder einer durch dieses Gesetz geänderten Verordnung in…