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Die Verwaltungen, die dieses Übereinkommen treffen, errichten ein gemeinschaftliches Oberprüfungsamt zur Abnahme der Großen Staatsprüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst und erkennen die Zeugnisse des Oberprüfungsamtes für ihren Bereich an.
Den übrigen deutschen Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und sonstigen interessierten Stellen steht es jederzeit frei, diesem Übereinkommen beizutreten. Der Beitritt ist dem Kuratorium (Artikel 3) schriftlich zu erklären und wird von ihm bekannt gegeben.
Die Beitrittserklärung schließt in sich die Anerkennung der Prüfungszeugnisse des Oberprüfungsamtes und wird wirksam vom Beginn des laufenden Geschäftsjahres (Artikel 16).