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Das Oberprüfungsamt besteht aus dem Präsidenten, seinem Stellvertreter, den Abteilungsleitern, den Ausschussleitern (Artikel 12) und den Prüfern. Der Präsident, sein Stellvertreter, die Abteilungsleiter und die Ausschussleiter bilden den Vorstand des Oberprüfungsamtes (Artikel 14).
Das Oberprüfungsamt führt ein Dienstsiegel mit der Umschrift „Oberprüfungsamt für die höheren technischen Verwaltungsbeamten“.
Alle Mitglieder des Oberprüfungsamtes müssen die Befähigung zum höheren technischen Verwaltungsdienst bzw. zum höheren (nicht technischen) Verwaltungsdienst durch Ablegen der Großen Staatsprüfung erworben haben. Das Kuratorium kann in besonderen Fällen Ausnahmen zulassen.