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Die vorstehende Neufassung tritt in Kraft, sobald alle Verwaltungen ihre Zustimmung dem Vorsitzer des Kuratoriums schriftlich mitgeteilt haben. Die schriftlichen Zustimmungserklärungen liegen vor. Die Fassung tritt am 11. Dezember 2001 in Kraft. Frankfurt (Main), den 8. Februar 2002 Der Vorsitzer des Kuratoriums Dr. Ing. Dr. Ing. E.h. Huber Ministerialdirektor Leiter der Abteilung Straßenbau, Straßenverkehr im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen