Art. 2 Abs. 3 Nr. 7 Buchst. a SN-17156Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Anpassung von Schulordnungen an die neuen Regelungen über die Bildungsempfehlung
In Satz 1 werden nach dem Wort „legt“ die Wörter „mit Genehmigung der Sächsischen Bildungsagentur“ eingefügt.
Art. 1 Abs. 3 Satz 3 Nr. 44 Buchst. a SN-17700Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften über die schulische Bildung und die Prüfung an Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs
In der Überschrift wird die Angabe „St.“ durch das Wort „Sankt“ ersetzt.
Art. 1 Abs. 6 Satz 2 Nr. 30 SN-17697Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften über die schulische Bildung und den Erwerb von Abschlüssen an Oberschulen, Abendoberschulen und Waldorfschulen
In § 34 Absatz 2 werden die Wörter „vom Staatsministerium für Kultus“ durch die Wörter „von der obersten Schulaufsichtsbehörde“ ersetzt.
Art. 2 Nr. 6 SN-2541Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Schulordnung Förderschulen, der Schulordnung Mittelschulen, der Verordnung über die Abschlussprüfungen an Mittelschulen des Freistaates Sachsen, der Schulordnung Gymnasien und der Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung
In § 7 werden nach der Angabe „(SächsGVBl. S. 163)“ die Worte „ in der jeweils geltenden Fassung“ eingefügt.
Art. 1 Abs. 4 SN-20052Erste Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Sächsischen Lernmittelverordnung
Abweichungen von Absatz 2 Satz 2 bis 4 und Absatz 3 Satz 2 sind durch Vereinbarung der betroffenen Schulträger im Benehmen mit der Lehrkraft oder der…