OrdenErl 4 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSchlußformel OrdenErl 4Vierter Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen Art 4Der Bundespräsident Der Bundesminister des Innern Der Bundesminister des Auswärtigen Art 4