OrdenG§5Bek 2009 — InhaltsübersichtGesetz(XXXX) OrdenG§5Bek 2009Bekanntmachung des Bundespräsidenten über die Erteilung von Annahme- und Tragegenehmigungen für bestimmte Orden und EhrenzeichenSchlussformel Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).Schlussformel