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Orden und Ehrenzeichen verbleiben nach dem Tod des Inhabers im Besitz der Hinterbliebenen, soweit im Stiftungserlaß nichts anderes bestimmt ist.
Ausländische Orden und Ehrenzeichen werden von dieser Vorschrift nicht berührt.
Orden und Ehrenzeichen verbleiben nach dem Tod der geehrten Person im Besitz der Hinterbliebenen, soweit im Stiftungserlass nichts anderes bestimmt ist.
Das Ordenszeichen geht in das Eigentum des Beliehenen über. Eine Rückgabepflicht seiner Hinterbliebenen besteht nicht.
Das Ordenszeichen geht in das Eigentum des Beliehenen über. Seine Hinterbliebenen sind zur Rückgabe nicht verpflichtet. Erweist sich ein mit dem Verdienstorden…
bei Titeln, Orden oder Ehrenzeichen, die von einem ausländischen Staatsoberhaupt, einer ausländischen Regierung oder einer anderen Stelle außerhalb des…
Orden und Ehrenzeichen dürfen nur getragen werden, wenn sie von der dazu befugten Stelle ordnungsgemäß verliehen worden sind und die geehrte Person darüber,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.