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Das Ordenszeichen geht in das Eigentum des Beliehenen über. Seine Hinterbliebenen sind zur Rückgabe nicht verpflichtet. Erweist sich ein mit dem Verdienstorden Beliehener durch sein späteres Verhalten der Auszeichnung unwürdig oder wird ein solches Verhalten nachträglich bekannt, so kann der Ministerpräsident die Verleihung widerrufen. Das Ordenskreuz und die Verleihungsurkunde sind in diesem Falle zurückzugeben.