Gesetze
Gesetz wird geladen …
Orden und Ehrenzeichen dürfen nur getragen werden, wenn sie von der dazu befugten Stelle ordnungsgemäß verliehen worden sind und die geehrte Person darüber, soweit die Stiftungsurkunde nichts Gegenteiliges bestimmt, eine Verleihungsurkunde, ein Besitzzeugnis oder ein vorläufiges Besitzzeugnis innehat.