§ 8 OrdenGGesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen
Orden und Ehrenzeichen dürfen, soweit §§ 7 und 10 nicht Abweichungen zulassen, nur getragen werden, wenn sie von der zur Verleihung befugten Stelle…
§ 4 Abs. 3 OrdenGGesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen
Die Mitteilung ist zu richten Die Mitteilung umfaßt den Urteilstenor sowie den verliehenen Titel oder die verliehene Auszeichnung. Der Empfänger der Mitteilung…
§ 4 OrdenG SLSaarländisches Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen Vom 1. Juli 1937
Orden und Ehrenzeichen dürfen nur getragen werden, wenn sie von der dazu befugten Stelle ordnungsgemäß verliehen worden sind und die geehrte Person darüber,…