§ 15 Abs. 2 HdGStiftGGesetz zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
Die Stiftung kann Gebühren für die Benutzung von Stiftungseinrichtungen und für besondere Veranstaltungen erheben.
§ 14 Abs. 2 ForumRGGesetz zur Errichtung der „Stiftung Forum Recht“
Die Stiftung kann Gebühren für die Benutzung von Stiftungseinrichtungen und für besondere Veranstaltungen erheben.
§ 17 Abs. 2 NRW-32571Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalen“
Die Stiftung kann Gebühren für die Benutzung von Stiftungseinrichtungen und für besondere Veranstaltungen erheben.
§ 15 Abs. 1 StiftPKGGesetz über die Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Die Stiftung erlässt nach näherer Bestimmung in der Satzung Gebühren- und Benutzungsordnungen, in denen die Gebühren und Auslagen für den Besuch und die…