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Versicherte, denen infolge eines Versicherungsfalls außergewöhnlicher Verschleiß an Kleidung oder Wäsche entsteht, erhalten für die dadurch entstehenden Kosten einen monatlichen Pauschbetrag.
Übersteigen die tatsächlichen Aufwendungen den höchsten Pauschbetrag, so sind sie in besonderen Fällen erstattungsfähig.
Aufwendungen, die infolge eines dienstunfallbedingt erhöhten Kleider- und Wäscheverschleißes entstehen, werden von Amts wegen mit einem monatlichen Pauschbetrag…
ein erhöhter Kleider- und Wäscheverschleiß (§ 13),
einen Pauschbetrag für außergewöhnlichen Verschleiß von Kleidung und Wäsche.
Verursachen die Folgen des Dienstunfalls außergewöhnliche Kosten für Kleider- und Wäscheverschleiß, so sind diese in angemessenem Umfang zu ersetzen. Sind die…
Aufwendungen für orthopädische Schuhe zur dauerhaften Versorgung sind jeweils in Höhe des 78 Euro übersteigenden Betrages und nach folgenden Höchstgrenzen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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