Art. 4 Nr. 5 Buchst. a Doppelbuchst. aa SN-14027Gemeinsame Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Änderung wasserrechtlicher Verordnungen
In Satz 1 wird die Angabe „§ 19 Abs. 4 WHG“ durch die Angabe „§ 52 Abs. 5 WHG“ ersetzt.
Art. 1 Nr. 5 Buchst. a Doppelbuchst. aa SN-10302Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der Vogelberingungsverordnung
In Satz 1 werden die Wörter „von der zuständigen Naturschutzbehörde“ gestrichen.
Art. 3 Abs. 2 Nr. 14 Buchst. d SN-11358Gesetz zur Anpassung des Landesumweltrechts an das neue Bundesrecht aufgrund der Föderalismusreform
In Absatz 3 werden die Wörter „Der ein Schutzgebiet oder einen Schutzgegenstand betreuende Verein“ gegen die Wörter „Die ein Schutzgebiet oder einen…
Art. 23 Nr. 4 Buchst. a SN-12679Verordnung der Sächsischen Staatsregierung, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung der Standortkonzeption sowie zur Rechtsbereinigung
In Absatz 1 wird das Wort „höheren“ durch das Wort „oberen“ ersetzt.
Art. 1 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. b Doppelbuchst. aa SN-9357Gesetz zur Anpassung des Sächsischen Naturschutzgesetzes an das Bundesrecht
In Nummer 1 wird die Angabe „nach § 1” durch die Wörter „des Naturschutzes und der Landschaftspflege” ersetzt.