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Die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter führt im ersten und im vierten Quartal der Ausbildung Perspektivgespräche mit einer Seminarausbilderin oder einem Seminarausbilder unter Beteiligung der Schule, die dabei in der Regel durch die Ausbildungsbeauftragte oder den Ausbildungsbeauftragten vertreten wird. Die Gespräche dienen dazu, auf der Grundlage der bereits erworbenen berufsbezogenen Kompetenzen weitere Entwicklungsperspektiven aufzuzeigen und Beiträge aller Beteiligten dazu gemeinsam zu planen.
Die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter plant die Gespräche und übernimmt die Gesprächsführung. Sie oder er dokumentiert die Gesprächsergebnisse in Textform und formuliert Ziele für den eigenen Professionalisierungsprozess. Die Dokumentation kann von den anderen Gesprächsteilnehmerinnen und Gesprächsteilnehmern ergänzt werden. Eine Benotung erfolgt nicht. Die abgeleiteten Entwicklungsperspektiven sollen im Verlaufe der Ausbildung fortgeschrieben werden.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer führen im ersten und im vierten Quartal der Ausbildung Perspektivgespräche gemäß § 17 OVP.
In der Regel in den ersten sechs Wochen der Ausbildung findet mit jeder Lehrkraft in Ausbildung ein Ausbildungsplanungsgespräch unter der Leitung des Zentrums…
Die Schulleiterin oder der Schulleiter setzt im Benehmen mit der Seminarleiterin oder dem Seminarleiter die Lehramtsanwärterin oder den Lehramtsanwärter im…
Lehramtsanwärterinnen oder Lehramtsanwärter können von den Seminarausbilderinnen und Seminarausbildern sowie den Schulleiterinnen und Schulleitern zu jedem…
Nach jedem Unterrichtsbesuch wird auf Grundlage des eingesehenen Unterrichts ein Beratungsgespräch geführt. Dessen wesentlichen Inhalte sowie konkrete…
Die Ausbildungsleitung hat die praktische Ausbildung in den Ausbildungsstellen, insbesondere durch regelmäßiges Aufsuchen verschiedener Ausbildungsplätze, zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.