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Die Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder der fächerbezogenen Ausbildung besuchen die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im Unterricht. In den beiden Fächern finden, auch im Rahmen des selbständigen Unterrichts, in der Regel insgesamt zehn Unterrichtsbesuche statt. Die Besuche dienen der Anleitung, Beratung und Unterstützung.
Umfang und Gestaltung des eingesehenen Unterrichts orientieren sich an der schulischen Praxis im Kontext der jeweiligen schulischen Bedingungsfelder, der Unterricht stellt eine authentische Situation in der jeweiligen Lerngruppe dar. Davon unbeschadet gelten für die Bewertung des eingesehenen Unterrichts die landesweiten Standards im Sinne des Absatzes 4 Satz 5. Die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter kann einem Beratungsanliegen folgend eigene Schwerpunkte setzen.
Die Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder legen im Benehmen mit der Lehramtsanwärterin oder dem Lehramtsanwärter die Termine für die Unterrichtsbesuche fest. Die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter legt spätestens ab dem dritten Unterrichtsbesuch des jeweiligen Fachs eine höchstens fünfseitige Planung des Unterrichts vor, wenn der Besuch mindestens drei Werktage zuvor terminiert war. Die Planung umfasst insbesondere eine Analyse der Lernausgangslage, die angestrebten Lernziele und den geplanten Verlauf des Unterrichts einschließlich der daraus abgeleiteten zentralen lernwirksamen Entscheidungen in Bezug auf Didaktik und Methodik des jeweiligen Faches. In der Planung soll auch die Einbindung der Lehramtsanwärterin oder des Lehramtsanwärters in Formen der Zusammenarbeit innerhalb kollegialer Gruppen deutlich werden.
Nach jedem Unterrichtsbesuch wird auf Grundlage des eingesehenen Unterrichts ein Beratungsgespräch geführt. Dessen wesentlichen Inhalte sowie konkrete Entwicklungsziele werden in Abstimmung zwischen der Lehramtsanwärterin oder dem Lehramtsanwärter und der Seminarausbilderin oder dem Seminarausbilder in einem Ergebnisprotokoll festgehalten, das zugleich als Grundlage für weitere Beratungsgespräche dient. Nach dem dritten Unterrichtsbesuch des jeweiligen Faches erfolgt im Anschluss an das Beratungsgespräch eine erweiterte Rückmeldung der Seminarausbilderin oder des Seminarausbilders zum gesamten Ausbildungsstand der Lehramtsanwärterin oder des Lehramtsanwärters in allen Handlungsfeldern. Diese Rückmeldung enthält auch die Angabe eines Notenbereichs. Dabei ist Maßstab, inwieweit die Leistungen bei gleichbleibendem Ausbildungsverlauf den Anforderungen am Ende der Ausbildung nach Anlage 1 entsprechen könnten.
Die Unterrichtsbesuche der Seminarausbilderinnen und Seminarausbildern der fächerbezogenen Ausbildung bilden neben anderen Ausbildungssituationen eine Grundlage für die Beurteilungsbeiträge gemäß § 18 Absatz 2, werden aber nicht als einzelne Ausbildungssituation benotet. Hiervon abweichend wird ab dem vierten Unterrichtsbesuch des jeweiligen Fachs der Lehramtsanwärterin oder dem Lehramtsanwärter ein Notenbereich genannt. Dabei ist Maßstab, inwieweit die Leistungen bei gleichbleibendem Ausbildungsverlauf in Bezug auf Planung und Durchführung von Unterricht den Anforderungen zum Ende der Ausbildung nach Anlage 1 entsprechen könnten.
Darüber hinaus sollen Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder der überfachlichen Ausbildung die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im Unterricht besuchen. Auch diese geben den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern Rückmeldungen in einem anschließenden Beratungsgespräch. Die Rückmeldungen beziehen sich auf die in Anlage 1 aufgeführten Kompetenzen und Standards. Die Nennung eines Notenbereiches gemäß Absatz 5 Satz 2 erfolgt nicht.
Die Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder beider Ausbildungsgruppen (§ 10 Absatz 4 Satz 1) besuchen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Unterricht. In…
Lehramtsanwärterinnen oder Lehramtsanwärter können von den Seminarausbilderinnen und Seminarausbildern sowie den Schulleiterinnen und Schulleitern zu jedem…
Ausbildungsberatung erfolgt insbesondere im Zusammenhang mit Unterrichtsbesuchen. Für die Unterrichtsbesuche nach Abschluss des ersten Ausbildungsabschnitts…
Die Ausbildung umfasst in jedem Fach mindestens eine Hospitation der Lehramtsanwärterin oder des Lehramtsanwärters in einem von den Seminarausbilderinnen und…
Die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter führt im ersten und im vierten Quartal der Ausbildung Perspektivgespräche mit einer Seminarausbilderin oder…
Die Ausbildungsleiterin oder der Ausbildungsleiter hat sich durch in der Regel zwei Unterrichtsbesuche pro Ausbildungshalbjahr vom Ausbildungsstand der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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