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Unmittelbarer Zwang ist die Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt, ihre Hilfsmittel, Waffen und Explosivmittel.
Körperliche Gewalt ist jede unmittelbare körperliche Einwirkung auf Personen oder Sachen.
Hilfsmittel der körperlichen Gewalt sind insbesondere Fesseln, Wasserwerfer, technische Sperren, Diensthunde, Dienstpferde, Dienstfahrzeuge, Luftfahrzeuge, technische Geräte, Reiz- und Betäubungsstoffe sowie zum Sprengen bestimmte explosionsfähige Stoffe (Sprengmittel).
1Waffen sind die dienstlich zugelassenen Hieb-, Schuss- und sonstigen Waffen sowie Elektroimpulsgeräte. 2Waffen, deren Bestandteile und Munition können vor der dienstlichen Zulassung mit Zustimmung des Staatsministeriums zeitlich befristet als Einsatzmittel erprobt werden.
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