§ 57 Abs. 1 PolG NRWPolizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
Ist die Polizei nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften zur Anwendung unmittelbaren Zwanges befugt, gelten für die Art und Weise der Anwendung die §§…
Art. 75 Abs. 1 PAGUnmittelbarer Zwang
1Die Polizei kann unmittelbaren Zwang anwenden, wenn andere Zwangsmittel nicht in Betracht kommen oder keinen Erfolg versprechen oder unzweckmäßig sind. 2Für…
§ 51 SPolGSaarländisches Polizeigesetz (SPolG) vom 8. November 1989 in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. März 2001
Ist die Polizei auf Grund eines Gesetzes zur Anwendung unmittelbaren Zwanges befugt, gelten für die Art und Weise der Anwendung die §§ 52 bis 58 und, soweit…
§ 55 Abs. 1 PolG NRWPolizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Polizei kann unmittelbaren Zwang anwenden, wenn andere Zwangsmittel nicht in Betracht kommen oder keinen Erfolg versprechen oder unzweckmäßig sind. Für die…
§ 22 Abs. 6 JAVollzOVerordnung über den Vollzug des Jugendarrestes
Die gesetzlichen Vorschriften über die Anwendung unmittelbaren Zwanges bleiben unberührt.