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Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Eine von dem Ausbildungsrahmenplan abweichende Organisation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.
Die Berufsausbildung zum Papiertechnologen/ zur Papiertechnologin gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild): Abschnitt ABerufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:1.Fertigungsverfahren Produktion,2.Steuern und Regeln von Produktionsprozessen,3.Roh-, Faser- und Hilfsstoffe,4.Instandhaltung,5.Veredelung und Ausrüstung,6.Wasserver- und -entsorgung;Abschnitt BWeitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten aus zwei der Wahlqualifikationen: 1.Zellstoff, 2.Altpapier, 3.Holzstoff, 4.Ausrüstung, 5.Veredelung, 6.Produktionsanlagen zur Herstellung von Papier, Karton, Pappe oder Zellstoff, 7.Stoffaufbereitung, 8.Hydraulik und Pneumatik, 9.Mechanik,10.Messen, Steuern, Regeln,11.Elektrotechnik,12.Energieerzeugung;Abschnitt CIntegrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:1.Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,2.Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,3.Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,4.Umweltschutz,5.Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnik,6.Arbeitsorganisation und Kommunikation,7.Qualitätssicherung.
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche…
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche…
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche…
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1, Sachliche Gliederung) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und…
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche…
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