§ 3 PapTechAusbV 2010
Struktur der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung gliedert sich in
1.
Pflichtqualifikationen nach § 4 Absatz 2 Abschnitt A und C,
2.
zwei im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationen nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B.
Die Berufsausbildung gliedert sich in
Pflichtqualifikationen nach § 4 Absatz 2 Abschnitt A und C,
zwei im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationen nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B.