Anlage ParkettlAusbV 2002
(Fundstelle: BGBl. I 2002, 1855 - 1860) Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesFertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sindZeitlicher Richtwert in Wochen im1. - 18. Monat19. - 36. Monat12341Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 3 Nr. 1)a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklärenwährend der gesamten Ausbildung zu vermittelnb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennend)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennene)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Nr. 2)a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläuternb)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Angebot, Beschaffung, Fertigung und Verwaltung erklärenc)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennend)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Nr. 3)a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen4Umweltschutz (§ 3 Nr. 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesonderea)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen5Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken (§ 3 Nr. 5)a)Bedeutung und Nutzungsmöglichkeiten von Informations- und Kommunikationssystemen unter Einschluss des Internets für den Ausbildungsbetrieb erläutern2 *) b)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen lösenc)Vorschriften zum Datenschutz beachtend)Daten pflegen und sichern6Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Auswerten von Informationen, Arbeiten im Team (§ 3 Nr. 6)a)Arbeitsauftrag erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen4 *) b)Informationen beschaffen und nutzen, insbesondere technische Merkblätter, Fachzeitschriften, Fachbücher und Katalogec)Arbeitsschritte unter Berücksichtigung ergonomischer, konstruktiver, fertigungstechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte festlegen und vorbereitend)Bedarf an Werk- und Hilfsstoffen ermitteln, Werk- und Hilfsstoffe zusammenstellene)Einsatz von Arbeitsmitteln unter Beachtung der Vorschriften planen und Sicherungsmaßnahmen anwendenf)technische Veränderungen feststellen und umsetzen 3 *)g)Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen, Zeitaufwand dokumentierenh)Aufgaben im Team planen und umsetzen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerteni)Abstimmungen mit den am Bau Beteiligten treffenk)Gespräche situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen7Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Messungen (§ 3 Nr. 7)a)Skizzen anfertigen und anwenden5 *) b)Bau- und Werkzeichnungen zur Konstruktion und Einteilung von Parkett und anderen Holzfußböden sowie von Bodenbelägen lesen und anwendenc)Normen, Sicherheitsregeln, technische Vorschriften, Merkblätter, Zulassungsbescheide, Richtlinien und Arbeitsanweisungen anwendend)Materiallisten erstellene)Messverfahren auswählen und anwenden, Messgeräte auf Funktion prüfen sowie lagernf)Messungen des Raumklimas sowie der Zustände von Estrichen, Holz und Holzwerkstoffen durchführen, Ergebnisse protokollieren und berücksichtigeng)Leistungsverzeichnisse anwenden 4 *)h)technische Unterlagen anwenden, insbesondere Materiallisten, Tabellen, Diagramme, Betriebsanleitungen, Handbücher sowie Herstellerangabeni)technische Vorgaben unter Berücksichtigung der Bausituation umsetzenk)Aufmaße anfertigen, Leistungen abrechnen8Vorbereiten, Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen (§ 3 Nr. 8)a)Arbeitsplatz einrichten, sichern, unterhalten und auflösen, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen4 *) b)Verkehrs- und Transportwege auf ihre Eignung beurteilen, Maßnahmen zur Nutzung veranlassenc)Leitern und Arbeitsgerüste auswählen, auf Verwendbarkeit prüfen sowie auf- und abbauend)Bereitstellung der Energieversorgung veranlassen, Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifene)Werkstoffe, Geräte und Maschinen am Arbeitsplatz vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen schützen sowie vor Diebstahl sichern und für den Abtransport vorbereitenf)Gefahrstoffe erkennen und Schutzmaßnahmen ergreifen, Lagerung von Gefahrstoffen sicherstelleng)bei Arbeitsunfällen erste Hilfsmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen ergreifen, Unfallstelle sichern9Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen (§ 3 Nr. 9)a)Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen auswählen6 b)Handwerkzeuge handhaben und instand haltenc)Geräte und Maschinen einrichten und unter Verwendung der Schutzeinrichtungen bedienen, technische Einrichtungen anwendend)Störungen an Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassene)Maschinenwerkzeuge einrichten und instand halten 2f)Maschinensteuerungen und Regelungsanlagen einstellen und bedieneng)Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen warten10Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen (§ 3 Nr. 10)a)Werk- und Hilfsstoffe auswählen, kennzeichnen, transportieren und lagern7 b)Werkstoffe, insbesondere Holz, Holzwerkstoffe, Kunststoffe und Metalle, auf Fehler und Einsetzbarkeit prüfen, Maße übertragenc)Holz, Holzwerkstoffe, Kunststoffe und Metalle von Hand bearbeitend)Holz, Holzwerkstoffe, Kunststoffe und Metalle mit Maschinen be- und verarbeitene)Werkstoffverbindungen herstellenf)Holzschutzmaßnahmen durchführen11Prüfen der Verlegebedingungen, Herstellen von Untergründen (§ 3 Nr. 11)a)Untergründe auf Belegreife prüfen15 b)Verfahren zur Vorbereitung von Untergründen auswählenc)Untergründe bearbeiten, insbesondere durch Bürsten, Schleifen, Fräsen und Absaugend)Untergründe säubern, sperren und vorstreichene)Fugen und Risse bearbeitenf)Höhenausgleich zu angrenzenden Bauteilen herstelleng)Spachtel- und Ausgleichsschichten herstellenh)Holzunterböden herstelleni)Fehlstellen in Estrichen ergänzen 10k)Altbeläge entfernen und Entsorgung veranlassenl)Trenn- und Dämmschichten sowie Unterlagen zuschneiden und einbauen, Schüttungen einbringenm)Fertigteilestrichelemente verlegenn)Schwingbodenkonstruktionen herstelleno)Doppelboden- und Hohlbodenkonstruktionen einbauen12Gestalten von Parkett und anderen Holzfußböden sowie von Bodenbelägen (§ 3 Nr. 12)a)Gestaltungsmerkmale unterscheiden sowie Gestaltungstechniken auswählen und anwenden 4b)Skizzen für Verlegemuster anfertigenc)Verlegemuster nach Gestaltungsmerkmalen festlegen und umsetzend)Schablonen herstellen und Formen übertragen13Verlegen von Parkett, anderen Holzfußböden und Schichtwerkstoffen (§ 3 Nr. 13)a)Parkettböden und andere Holzfußböden nach Anforderungen auswählen20 b)Gefahren von Stoffen und Stäuben, insbesondere Verpuffungen, beachtenc)Klebstoffe und Trennlagen auswählen und verarbeitend)Parkettböden und andere Holzfußböden verklebene)Mehrschichtparkett und Schichtwerkstoffe schwimmend verlegen, Elemente verbindenf)Stabparkett, Mehrschichtparkett und Dielen nageln und schraubeng)Sportbodenkonstruktion herstellen, Spielfeldmarkierung aufbringen 17h)elastische Fugen herstelleni)Treppen bekleidenk)Schwellen und Anschlüsse herstellenl)Muster- und Intarsienböden herstellen14Verlegen von Bodenbelägen (§ 3 Nr. 14)a)Bodenbeläge nach Anforderungen auswählen7 b)Gefahren von lösemittelhaltigen Stoffen, insbesondere beim Verlegen, beachtenc)Klebstoffe auswählen und verarbeitend)Verlegerichtung von Bodenbelägen bestimmen, Platten und Bahnen einteilen, verkleben, verspannen und verklettene)Kunstharzbeschichtungen auftragen 7f)Bodenbeläge ableitfähig verlegen und Ergebnis dokumentiereng)Fugen von elastischen Bodenbelägen fräsen und schließenh)elastische Fugen herstelleni)An- und Abschlüsse herstellenk)Flächen bekleben15Behandeln von Oberflächen (§ 3 Nr. 15)a)Erstpflege bei Parkett und elastischen Bodenbelägen durchführen3 b)Oberflächen vor Beschädigungen schützenc)Oberflächen hinsichtlich der Bearbeitung und Nutzung beurteilen 15d)Oberflächenbehandlungsverfahren festlegen und Oberflächenbehandlungs-mittel auswählene)Schleifmittel auswählen, Parkett, andere Holzfußböden und Kork schleifen, insbesondere mit Maschinenf)Fugen verfülleng)Oberflächen versiegeln, imprägnieren, ölen und wachsenh)Qualität von behandelten Oberflächen beurteilen16Herstellen und Anbringen von Profilen (§ 3 Nr. 16)a)Profile nach ihrer Funktion auswählen, einpassen und anbringen3 b)Sockelleisten und Treppenkantenprofile anfertigen und anbringen 317Instandhalten und Instandsetzen von Parkett und anderen Holzfußböden sowie von Bodenbelägen (§ 3 Nr. 17)a)Verschmutzungszustand und Schäden hinsichtlich ihrer Ursachen beurteilen und dokumentieren 6b)Pflegemittelsysteme und Pflegeverfahren auswählen, Pflegearbeiten durchführenc)Reinigungsmittelsysteme auswählen, Zwischen- und Grundreinigung durchführend)Parkett und andere Holzfußböden sowie Korkböden aufarbeitene)Instandsetzungsverfahren auswählen, Instandsetzungsarbeiten vorbereiten und ausführen18Restaurieren von Parkett und anderen Holzfußböden (§ 3 Nr. 18)a)Zustand von Parkett und anderen Holzfußböden feststellen und dokumentieren 4b)erhaltenswerte Bauteile sichern, kennzeichnen, ausbauen und lagernc)Parkett und andere Holzfußböden unter Beachtung der Bauart, des Baustils und der Gestaltungsmerkmale nach Vorgaben restaurierend)Ergänzungen anfertigen und einfügen, Arbeitsschritte dokumentieren19Qualitätssichernde Maßnahmen, Kundenorientierung (§ 3 Nr. 19)a)Aufgaben und Ziele von qualitätssichernden Maßnahmen anhand betrieblicher Beispiele erläutern2 *) b)qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragenc)Arbeiten kundenorientiert durchführend)Endkontrolle anhand des Arbeitsauftrages durchführen und Arbeitsergebnisse dokumentieren 3 *)e)Kunden hinsichtlich der Gestaltung beratenf)Kunden Gebrauchs- und Pflegeanleitungen erläutern
Im Zusammenhang mit anderen im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Ausbildungsinhalten zu vermitteln.